Die Jun­gen Pira­ten begrü­ßen das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts [1], das das Gesetz zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung für ver­fas­sungs­wid­rig erklärt. Die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung ver­stößt gegen das Fern­mel­de­ge­heim­nis aus Art. 10 Abs. 1 GG und ist damit nich­tig. Alle bis­lang gesam­mel­ten Daten müs­sen gelöscht wer­den.
Mit die­sem Urteil bestä­tigt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Karls­ruhe die Kri­tik eines brei­ten bür­ger­recht­li­chen Bünd­nis­ses, das sich seit Ver­ab­schie­dung des Geset­zes im Jahre 2007 gegen die ver­dachts­un­ab­hän­gige Spei­che­rung von Ver­bin­dungs­da­ten wehrt. Inner­halb der letz­ten Jahre ist das Pro­test­bünd­nis um den AK Vor­rats­da­ten­spei­che­rung [2] ent­ge­gen der all­ge­mei­nen Behaup­tung der Poli­tik­ver­dros­sen­heit immer wei­ter gewach­sen.
Das Urteil zeigt ein­drucks­voll, dass sich lang anhal­ten­der Pro­test und offen­sive Ein­for­de­rung bür­ger­li­cher Frei­hei­ten auch in Deutsch­land loh­nen. Vor allem aber macht das Urteil Mut. Mut, wei­ter die poli­ti­sche Land­schaft mit­zu­be­stim­men und wei­ter­hin auf Mis­stände in der Poli­tik hinzuweisen.

Trotz der Nich­tig­keit des Geset­zes hält das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt eine ver­fas­sungs­ge­mäße Vor­rats­da­ten­spei­che­rung grund­sätz­lich für mög­lich, die momen­tane Aus­ge­stal­tung durch den Gesetz­ge­ber ver­stößt jedoch gegen das Ver­hält­nis­mä­ßig­keits­ge­bot. Eine hin­rei­chende Daten­si­cher­heit sei nicht gege­ben und die Aus­wer­tung der Daten werde nicht auf schwerste Straf­ta­ten begrenzt.
Die Jun­gen Pira­ten tei­len die Auf­fas­sung des Gerichts, dass der Gesetz­ge­ber bei der Gestal­tung der Vor­rats­da­ten­spei­che­rung seine Kom­pe­ten­zen weit über­schrit­ten hat. Heiko Her­berg, Vor­sit­zen­der der Jun­gen Pira­ten, betont aber: „Auch eine abge­schwächte Neu­auf­lage des Geset­zes leh­nen wir grund­sätz­lich ab. Ohne­hin ist zwei­fel­haft, ob hin­rei­chende Daten­si­cher­heit bei so sen­si­blen Daten wie Tele­fon­ge­sprä­chen und geo­gra­phi­schen Stand­or­ten jemals gewähr­leis­tet wer­den kann.“ Eine Begren­zung der Nut­zung zur Auf­klä­rung schwers­ter Straf­ta­ten kann hier keine Abhilfe schaf­fen, da auf Vor­rat erho­bene Daten per Defi­ni­tion ver­dachts­un­ab­hän­gig erho­ben wer­den. Selbst unter Berück­sich­ti­gung der pri­mä­ren Ein­wände des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts würde Vor­rats­da­ten­spei­che­rung also stets einen mas­si­ven Ein­griff in das Recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung und das Fern­mel­de­ge­heim­nis darstellen.

Die Jun­gen Pira­ten rufen daher den Gesetz­ge­ber auf, diese erneute Ohr­feige aus Karls­ruhe zum Anlass zu neh­men, der Daten­sam­mel­wut der letz­ten Jahre Ein­halt zu gebie­ten. „Die Poli­tik muss den Pro­test aus der Bevöl­ke­rung end­lich ernst neh­men“, so Julia Reda, Mit­glied im Vor­stand der Jun­gen Pira­ten. „Des­halb unter­stüt­zen wir die For­de­rung des AK Vor­rat nach Auf­he­bung der EU-Richtlinie zur Vor­rats­da­ten­spei­che­rung [3]. Die­ses Zeug­nis staat­li­chen Über­wa­chungs­wahns gehört ein für alle­mal vom Tisch.“


Quel­len:

Ver­ant­wort­lich für das Erstel­len der Pres­se­mit­tei­lung: Bun­des­pres­se­stelle der Jun­gen Piraten
Ver­ant­wort­lich für den Ver­sand der Pres­se­mit­tei­lung: Bun­des­pres­se­stelle der Jun­gen Piraten