Die Jungen Piraten begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts [1], das das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 Abs. 1 GG und ist damit nichtig. Alle bislang gesammelten Daten müssen gelöscht werden.
Mit diesem Urteil bestätigt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Kritik eines breiten bürgerrechtlichen Bündnisses, das sich seit Verabschiedung des Gesetzes im Jahre 2007 gegen die verdachtsunabhängige Speicherung von Verbindungsdaten wehrt. Innerhalb der letzten Jahre ist das Protestbündnis um den AK Vorratsdatenspeicherung [2] entgegen der allgemeinen Behauptung der Politikverdrossenheit immer weiter gewachsen.
Das Urteil zeigt eindrucksvoll, dass sich lang anhaltender Protest und offensive Einforderung bürgerlicher Freiheiten auch in Deutschland lohnen. Vor allem aber macht das Urteil Mut. Mut, weiter die politische Landschaft mitzubestimmen und weiterhin auf Misstände in der Politik hinzuweisen.

Trotz der Nichtigkeit des Gesetzes hält das Bundesverfassungsgericht eine verfassungsgemäße Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich für möglich, die momentane Ausgestaltung durch den Gesetzgeber verstößt jedoch gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot. Eine hinreichende Datensicherheit sei nicht gegeben und die Auswertung der Daten werde nicht auf schwerste Straftaten begrenzt.
Die Jungen Piraten teilen die Auffassung des Gerichts, dass der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Vorratsdatenspeicherung seine Kompetenzen weit überschritten hat. Heiko Herberg, Vorsitzender der Jungen Piraten, betont aber: “Auch eine abgeschwächte Neuauflage des Gesetzes lehnen wir grundsätzlich ab. Ohnehin ist zweifelhaft, ob hinreichende Datensicherheit bei so sensiblen Daten wie Telefongesprächen und geographischen Standorten jemals gewährleistet werden kann.” Eine Begrenzung der Nutzung zur Aufklärung schwerster Straftaten kann hier keine Abhilfe schaffen, da auf Vorrat erhobene Daten per Definition verdachtsunabhängig erhoben werden. Selbst unter Berücksichtigung der primären Einwände des Bundesverfassungsgerichts würde Vorratsdatenspeicherung also stets einen massiven Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis darstellen.

Die Jungen Piraten rufen daher den Gesetzgeber auf, diese erneute Ohrfeige aus Karlsruhe zum Anlass zu nehmen, der Datensammelwut der letzten Jahre Einhalt zu gebieten. “Die Politik muss den Protest aus der Bevölkerung endlich ernst nehmen”, so Julia Reda, Mitglied im Vorstand der Jungen Piraten. “Deshalb unterstützen wir die Forderung des AK Vorrat nach Aufhebung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [3]. Dieses Zeugnis staatlichen Überwachungswahns gehört ein für allemal vom Tisch.”


Quellen:

Verantwortlich für das Erstellen der Pressemitteilung: Bundespressestelle der Jungen Piraten
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