Schere um KabelMit der erst­ma­li­gen Ver­öf­fent­li­chung des bis­lang geheim gehal­te­nen ACTA-Abkommens bestä­ti­gen sich die schlimms­ten Befürchtungen.

ACTA nimmt Internet-Zugangsprovider in die Pflicht, selbst prä­ven­tiv und ohne Rich­ter­vor­be­halt gegen ver­meint­li­che Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen ihrer Kun­den aktiv zu wer­den. Wenn sie die ille­gale Ver­brei­tung urhe­ber­recht­lich geschütz­ter Werke nicht durch Zugangs­sper­ren, das Tren­nen der Inter­net­ver­bin­dung ver­däch­tig­ter Nut­zer (Three-Strikes-Regelung) oder ähnli­che Maß­nah­men unter­bin­den, kön­nen sie selbst haft­bar gemacht werden.

Ich möchte mir nicht aus­ma­len, wie viele Fami­len bald ohne Inter­net­ver­bin­dung da ste­hen, wenn der reine Ver­dacht aus­reicht, um die Benut­zer abzu­mah­nen und nach der drit­ten Mah­nung der Netz­zu­gang weg ist“, sagte Heiko Her­berg, Vor­sit­zen­der der Jun­gen Pira­ten. „Seit Jah­ren dür­fen sich Jugend­li­che anhö­ren, dass sie Künst­ler und Label zer­stö­ren, da sie Musik und Filme nur run­ter­la­den wür­den. ACTA ist das ideale Mit­tel, um eine Gene­ral­schuld auszusprechen.“

Das Inter­net stellt heut­zu­tage einen wich­ti­gen Bestand­teil des Lebens dar. Eine Tren­nung der Inter­net­ver­bin­dung auf Zuruf der Ver­wer­ter würde nicht nur den ein­zel­nen Nut­zer bestra­fen, son­dern dem gesam­ten Haus­halt den Zugriff auf den welt­wei­ten Infor­ma­ti­ons­fluss ver­weh­ren. Die bevor­ste­hende intrans­pa­rente und will­kür­li­che Vor­ge­hens­weise, die durch ACTA ermög­licht wird, ist eine Gefähr­dung für unser Grund­recht auf infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung und ein wei­te­rer Schritt in Rich­tung Demo­kra­tie­ab­bau. ACTA darf in die­ser Form nicht wei­ter ver­han­delt werden.


Ver­ant­wort­lich für das Erstel­len der Pres­se­mit­tei­lung: Bun­des­pres­se­stelle der Jun­gen Pira­ten
Ver­ant­wort­lich für den Ver­sand der Pres­se­mit­tei­lung: Bun­des­pres­se­stelle der Jun­gen Piraten