Als die Jun­gen Pira­ten zu Beginn die­ses Jah­res in der Main­zer Staats­kanz­lei ihre Kri­tik an der geplan­ten Ände­rung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV-E) vor­tru­gen, war der zustän­dige Staats­se­kre­tär Sta­del­maier um Beschwich­ti­gung bemüht. Zahl­rei­che Beden­ken bezüg­lich der Umsetz­bar­keit und Ver­hält­nis­mä­ßig­keit der geplan­ten Maß­nah­men wür­den sich spä­tes­tens mit Ver­öf­fent­li­chung der amt­li­chen Begrün­dung der Ver­trags­no­velle erübrigen.

Das Gegenteil von Freiheit ist Gesetz

Die Begrün­dung liegt nun, Monate spä­ter, end­lich vor. Ent­war­nung kann jedoch keine gege­ben wer­den. Viel­mehr ent­spricht die Inter­pre­ta­tion wei­test­ge­hend genau dem, was der Ver­trags­text befürch­ten ließ. Eine Ent­schär­fung fin­det durch die Begrün­dung nicht statt. Auf die umfas­sende Kri­tik der Zivil­ge­sell­schaft an dem Ver­trags­werk wurde nicht ein­ge­gan­gen.

Amok­lauf als will­kom­me­ner Anlass für repres­sive Gesetze

Bereits der all­ge­meine Teil der Begrün­dung nimmt auf den Amok­lauf von Win­nen­den Bezug:

„Zum anderen trägt die Novellierung dem auf den Amoklauf von Winnenden und Wendlingen zurückgehenden entsprechenden Auftrag der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4. Juni 2009 Rechnung.“

Dem Beschluss der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz ist kein Auf­trag zu ver­schärf­ten Jugend­schutz­re­ge­lun­gen im Inter­net zu ent­neh­men. Ledig­lich eine För­de­rung der Medi­en­kom­pe­tenz, Begren­zung der Ver­füg­bar­keit von Schuss­waf­fen, bes­sere Aus­bil­dung poli­zei­li­cher Kräfte zur Ermitt­lung im Inter­net und Hil­fe­stel­lun­gen für Lehr­kräfte sind dort zu fin­den, neben der berühm­ten For­de­rung nach einem Her­stel­lungs– und Ver­brei­tungs­ver­bot von „Killerspielen“:

„[Die Ministerpräsidentenkonferenz] sieht es vor dem Hintergrund der neuerlichen Amoktat als erforderlich an, [...] für Spiele, bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist (Killerspiele), ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen,“

Die­ser Pas­sus, dem kei­ner­lei Indi­zien für einen Zusam­men­hang zwi­schen Amok­läu­fen und Com­pu­ter­spie­len zu Grunde lie­gen (Stu­dien, die kei­ner­lei sol­chen Zusam­men­hang fin­den kön­nen, gibt es etwa hier und hier) lässt jedoch eben­falls jeg­li­chen Zusam­men­hang zum Inhalt des JMStV-E ver­mis­sen – es sei denn, das wahre Ziel der Kenn­zeich­nungs­auf­la­gen für Online-Computerspiele läge darin, deren Ver­brei­tung grund­sätz­lich einzudämmen.

Der Ver­weis auf Win­nen­den in der Begrün­dung des JMStV-E ist klar als Panik­ma­che zu wer­ten. Dass Angst ein unglaub­lich schlech­ter Rat­ge­ber für die Poli­tik ist, wird durch die absurde For­de­rung der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz ein­drucks­voll belegt. Dass die Ände­run­gen des JMStV einen Amok­lauf wie in Win­nen­den in irgend­ei­ner Form ver­hin­dern könn­ten, glau­ben wohl nicht ein­mal seine schärfs­ten Verfechter.

Amt­li­che Begrün­dung geht von fal­schen Tat­sa­chen aus

Die mit dem JMStV-E ein­ge­führte Kenn­zeich­nung von Web­sei­ten wird als „neue Mög­lich­keit der Alters­kenn­zeich­nung für online-vertriebene Com­pu­ter­spiele“ ange­prie­sen. Dabei wird ver­schwie­gen, dass diese „neue Mög­lich­keit“ noch gar nicht gege­ben, da tech­nisch nicht umge­setzt ist. Kein Jugend­schutz­pro­gramm kann die gefor­der­ten Kenn­zeich­nun­gen bis­lang auslesen.

Den­noch zwingt der JMStV jeden Betrei­ber einer Seite, egal ob es der Counterstrike-Clan oder der Nähtreff ist, seine Home­page dahin­ge­hend zu prü­fen, ob sie even­tu­ell jugend­be­ein­träch­ti­gend sein könnte. Die vor­zu­neh­mende Kenn­zeich­nung wird in der amt­li­chen Begrün­dung als „nut­zer­freund­lich“ bezeich­net. Davon kann keine Rede sein – sowohl der Betrei­ber von Web­sei­ten als auch deren Betrach­ter wer­den vor große Unsi­cher­hei­ten gestellt.

Der AK Zen­sur hat bereits demons­triert, wie schwer die rich­tige Alters­ein­stu­fung von Web­sei­ten für einen Laien sein kann. Web­sei­ten­be­trei­ber, die sich kei­nen Fach­an­walt für Jugend­schutz leis­ten kön­nen, sind also gehal­ten, ihre Sei­ten in vor­aus­ei­len­dem Gehor­sam ab 18 ein­zu­stu­fen, um ihrer gesetz­li­chen Pflicht nach­zu­kom­men. Für Eltern, die den Jugend­schutz­fil­ter ein­set­zen (so er denn irgend­wann ein­mal pro­gram­miert wird) bedeu­tet das, dass sie stän­dig zu Unrecht als „ab 18“ ein­ge­stufte oder nicht gekenn­zeich­nete aus­län­di­sche Web­sei­ten manu­ell frei­schal­ten müs­sen. Wenn die 15jährige Toch­ter, die am Tag 100 ver­schie­dene Web­sei­ten ansurft (nach Rück­spra­che mit eini­gen Jun­gen Pira­ten eine kon­ser­va­tive Schät­zung), alle paar Minu­ten eine Web­site frei­ge­schal­tet haben will, wird das Jugend­schutz­pro­gramm wohl kaum lange auf dem Rech­ner verbleiben.

Was sind die wah­ren Beweg­gründe hin­ter dem JMStV-E?

Rich­tig per­fide wird die amt­li­che Begrün­dung, wenn sie von den posi­ti­ven Neben­ef­fek­ten der Ver­trags­än­de­rung spricht:

„Ferner werden durch den novellierten Jugendmedienschutz-Staatsvertrag durch konkretisierte gesetzliche Vorgaben neue Impulse für die Entwicklung und Verbreitung von Jugendschutzprogrammen gesetzt, um den Personen mit Erziehungsverantwortung baldmöglichst ein Instrument zum Schutz ihrer Kinder im Internet zur Verfügung zu stellen.“

Die Ver­pflich­tung zur Ein­rich­tung von Jugend­schutz­pro­gram­men soll also die Ent­wick­lung von Jugend­schutz­pro­gram­men för­dern, aha. Nor­ma­ler­weise wird ein Mit­tel erst geschaf­fen und getes­tet, bevor es zu einer gesetz­li­chen Not­wen­dig­keit gemacht wird. Die alter­na­tiv zur Kenn­zeich­nungs­pflicht vor­nehm­bare Alters­ve­ri­fi­zie­rung auf Web­sei­ten hat ver­mut­lich auch den posi­ti­ven Neben­ef­fekt, die Ent­wick­lung und Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Per­so­nal­aus­wei­ses zu för­dern. Ein Schelm, wer böses dabei denkt…

Gut gemeint ist das Gegen­teil von gut gemacht

Die Jun­gen Pira­ten wol­len nicht in einer Gesell­schaft leben, in der man vor jedem Absen­den eines Tweets oder eines Blog­ein­trags Angst davor haben muss, dass ver­meint­li­che Jugend­schüt­zer gegen einen vor­ge­hen kön­nen; einer Gesell­schaft, in der sich nur noch wenige trauen, eine Home­page zu betrei­ben, weil sie die Geset­zes­lage nicht mehr über­bli­cken kön­nen. Die Aus­wüchse des Abmahn­we­sens im Inter­net zei­gen jetzt schon, wie schwer es ist, beste­hende Gesetze rechts­si­cher auf das voll­kom­men neu­ar­tige Medium Inter­net anzuwenden.

Der Schutz von Kin­dern und Jugend­li­chen ist ein wich­ti­ges Gut. Deutsch­lands Jugenschutzs­ge­setze gehö­ren bereits heute zu den schärfs­ten welt­weit. Ein posi­ti­ver Effekt die­ser restrik­ti­ven Hand­ha­bung ist jedoch nicht zu erken­nen. Es darf nicht die Auf­gabe des Staa­tes sein, bis zum 18. Lebens­jahr dafür zu sor­gen, dass Jugend­li­che von allen irgend­wie bedenk­li­chen Inhal­ten fern gehal­ten wer­den. Hier haben die Eltern das Recht und die Pflicht, ihren Kin­dern den Umgang mit Medien bei­zu­brin­gen, genauso, wie sie ihnen auch den Umgang mit dem Fahr­rad im Stra­ßen­ver­kehr zeigen.

Das Inter­net ist kein Rundfunkmedium

Der gesamte miss­glückte Pro­zess um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) zeigt deut­lich, dass die Ver­mi­schung von Rund­funk– und Inter­net­re­gu­lie­rung nicht funk­tio­niert. Die Natur des welt­wei­ten Net­zes ist eine völ­lig andere als die des Fern­se­hens oder Radios. Die eta­blierte Poli­tik muss ein­se­hen, dass das Inter­net kein Rund­funk­me­dium ist! Wo der Rund­funk regio­nal ist, ist das Inter­net glo­bal, wo der Rund­funk ein geord­ne­tes Pro­gramm bie­tet, hat das Inter­net eine nahezu unend­li­che Aus­wahl. Im Rund­funk domi­nie­ren Anbie­ter, die sich meist haupt­be­ruf­lich mit ihrem Medium beschäf­ti­gen. Im Inter­net betrei­ben viele Pri­vat­leute Blogs, twit­tern oder haben eine Home­page für Ihren Ver­ein erstellt – die Tren­nung von Anbie­ter und Rezi­pi­ent ist Ver­gan­gen­heit. Dies sind unver­ein­bare Gegensätze.

Die Jun­gen Pira­ten rufen vor die­sem Hin­ter­grund zu einer umfas­sen­den Reform des Medi­en­rechts auf. Es ist unab­ding­bar, dass die Poli­tik der Rea­li­tät mit offe­nen Augen ent­ge­gen­tritt. Jeg­li­che Ver­su­che, die Rund­funklo­gik auf das Inter­net zu über­tra­gen, sind zum Schei­tern ver­ur­teilt. Das Inter­net muss als die ein­zig­ar­tige Kom­mu­ni­ka­ti­ons­platt­form ver­stan­den wer­den, die es ist. Die Regu­lie­rung des Rund­funks ist von einem kom­plett ande­ren Stand­punkt aus zu betrach­ten als die des Inter­nets. Da das Inter­net keine Län­der­gren­zen kennt, ist eine Ansied­lung der Gesetz­ge­bungs­kom­pe­tenz auf Län­der­ebene ein kata­stro­pha­ler Feh­ler. Es ist an der Zeit, die­sen Irr­weg der deut­schen Netz­po­li­tik zu been­den und end­lich den Fak­ten Rech­nung zu tra­gen:
Das Inter­net ist in der Medi­en­welt ange­kom­men. Wann kommt die Poli­tik im Inter­net an?