Einladung zur Bundesmitgliederversammlung
Ahoi!
Gemäß §10 (4) der Satzung der Jungen Piraten lädt der Bundesvorstand alle Jungen Piraten zur Bundesmitgliederversammlung am 28. und 29. Januar 2012 nach Nürnberg ein. Auf dem Programm unserer alljährlichen Mitgliederversammlung zu Beginn des neuen Jahres steht unter anderem die Wahl eines neuen Vorstands und die Debatte über eine Absenkung des Wahlalters.
Allgemeine Informationen zum Ablauf und der Location findest Du im Wiki und weiter unten in diesem Artikel.
Datum: 28./29. Januar
Beginn: Sa, 10:00 Uhr, Akkreditierung ab 9:00 Uhr
Ort:
Kolpinghaus
Kolpinggasse 23–26
90402 Nürnberg
Kolpinghaus auf OpenStreetMap.
Bitte trage Dich in die Teilnehmerliste ein, um uns die Planung zu erleichtern. Natürlich erhältst Du auch Zutritt und Stimmrecht, wenn Du Dich vorher nicht eingetragen hast.
Schlafplätze sind in begrenzter Zahl bei privat verfügbar, Gesuche bitte im Wiki eintragen. Dort findest du auch Informationen zu den Schlafplätzen direkt im Kolpinghaus und im direkt nebenan liegenden Hostel.
Vorläufige Tagesordnung:
- TOP 1: Begrüßung durch Vorsitzende
- TOP 2: Verabschiedung der Geschäftsordnung
- TOP 3: Wahl Versammlungsleiter, Protokollant und Wahlleiter
- TOP 4: Verabschiedung der Tagesordnung
- TOP 5: Abstimmung über Zulassung von Gästen
- TOP 6: Wahl der Rechnungsprüfer (2011)
- TOP 7: Satzungsänderungsanträge
- TOP 7.1: Anpassung des Satzungspunktes §4.3: Form der Beitrittserklärung
- TOP 7.2: Anpassung des Satzungspunktes §8.3: Volljährigkeit der Vorstandsmitglieder
- TOP 7.3: Anpassung des Satzungspunktes §5.1.1: Form der Austrittserklärung
- TOP 7.4: Anpassung des Satzungspunktes §8.5: Vorgezogene Vorstandsneuwahlen
- TOP 8: Sachanträge
- TOP 8.1: Anpassung der Beitragsordnung
- TOP 8.2: Nichtwertung einer Piratenpartei-Mitgliedschaft als Beitragsermäßigungskriterium (Alternativantrag zu „Anpassung der Beitragsordnung“)
- TOP 8.3: Positionspapier: Aufhebung des Wahlalters/Wahlrecht ab Geburt
- TOP 8.4: Positionspapier: Herabsetzung des Wahlalters (Alternativantrag zu „Aufhebung des Wahlalters/Wahlrecht ab Geburt)
- TOP 8.5: Änderung der Schiedsgerichtsordnung: Streichung des § 7
- TOP 9: Tätigkeitsbericht des Vorstandes
- TOP 10: Bericht der Rechnungsprüfer
- TOP 12: Entlastung des Vorstandes
- TOP 13: Vorstandswahlen
- TOP 14: Wahlen des Schiedsgerichts
- TOP 15: Sonstiges
- TOP 16: Schlusswort des Vorstandes
- TOP 17: Schließung der Versammlung
Alle Anträge an die Bundesmitgliederversammlung findest Du im Wiki.
Anträge können in ihrem Wortlaut noch geändert werden, allerdings können keine neuen Anträge (mit Ausnahme von direkten Alternativanträgen zu den Sachanträgen) mehr eingereicht werden. Die Satzungsänderungsanträge stehen bis spätestens Samstag, 14.01.2011, in ihrer endgültigen Fassung im Wiki. Sachanträge können auch auf der Versammlung noch in ihrem Wortlaut geändert werden.
Wir freuen uns auf euch!
Julia Reda
Vorsitzende der Jungen Piraten


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Björn am Dezember 19th, 2011 um 00:15
Moin!
Schade, dass auch die JuPis scheinbar Antragfristen haben.Unsere erst im Oktober/November neu gegründete Hamburg Crew hätte durchaus gern einige Ideen in Form eines Antrags eingebracht
Viele Grüße
Björn
Anonymous am Dezember 19th, 2011 um 17:14
Ich verstehe deinen Post nicht.
Ja, die Jungen Piraten haben Antragsfristen, diese sind auch schon lange bekannt, ebenso wie der Termin der Bundesmitgliederversammlung. Nachzulesen sind die Fristen in der Satzung.
Und wieso „schade“? Antragsfristen sind sinnvoll, schließlich mag ich mich bevor ich auf die Mitgliederversammlung gehe informieren, mit anderen darüber diskutieren und mir eine Meinung dazu bilden können. Und das kann nicht am Abend vor der Bundesmitgliederversammlung erfolgen oder gar erst während dieser, sondern sollte eben in der Zeit vorher erfolgen, damit Argumente bereits vorher zusammengetragen werden und überdacht werden.
Spontan auf der Bundesmitgliederversammlung über Anträge abzustimmen, halte ich für sehr bedenklich da dort dann gute Redner mit ihren Anträgen durchkommen könnten und nicht Argumente und Fakten entscheiden wie es der Fall sein sollte.
Liebe Grüße und bis zur BMV
pbnoxious
pbnoxious am Dezember 19th, 2011 um 17:54
Ich verbessere mich: Die Frist steht nicht in der Satzung, geht aber aus BGB § 32 Abs. 1 hervor.
Das sollte man mal ändern, geht allerdings nun erst wieder zur nächsten BMV.