Wie berich­tet wurde, plant nun auch Groß­bri­tan­nien, als sog. „Raub­ko­pie­rer“ ver­ur­teilte Bür­ger von der Par­ti­zi­pa­tion am Inter­net aus­zu­schlie­ßen. [1] Die Jun­gen PIRATEN sehen in die­sen Bestre­bun­gen einen gefähr­li­chen Trend, wel­cher nach dem Vor­bild der mas­siv kri­ti­sier­ten „Netz­sper­ren“ durch das Zugangs­er­schwe­rungs­ge­setz allzu leicht auch auf Deutsch­land überg­rei­fen könnte! Vor der­ar­ti­gen Schrit­ten in die fal­sche Rich­tung möch­ten die Jun­gen Pira­ten warnen!

Das Inter­net ist, beson­ders für die junge Gene­ra­tion, ein Teil des öffent­li­chen Lebens gewor­den. Die Ent­wick­lung zu die­sem, neu­er­dings als „Web 2.0“ bekann­ten Phä­no­men ver­lief, gemes­sen an ande­ren kul­tu­rel­len Revo­lu­tio­nen, sehr rasant und so ist es kaum ver­wun­der­lich, das viele Mög­lich­kei­ten, die sich durch ein welt­wei­tes Netz­werk bie­ten, nicht in aus­rei­chen­dem Maße recht­lich abge­deckt sind. Gerade das Thema „File­sha­ring“ sorgt nicht nur in der Poli­tik für Kon­tro­ver­sen. Erschre­ckend ist hier­bei nach Ansicht der Jun­gen PIRATEN, dass hoch­ran­gige Poli­ti­ker aller Par­teien die Rea­li­tä­ten des Inter­nets heute immer noch nicht erkannt haben.

Dabei igno­rie­ren nicht nur sowohl Frank­reich als auch Groß­bri­tan­nien — offen­bar unter dem Druck der Musik­in­dus­trie — die Gründe für die unter dem Kampf­be­griff „Raub­ko­pie“ zusam­men­ge­fass­ten Nut­zungs­rechts­ver­let­zun­gen: Nut­zer, Pri­vat­leute ohne kom­mer­zi­elle Inter­es­sen, wer­den auch Deutsch­land in hohem Maße kri­mi­na­li­siert, weil sie einem Ver­wer­ter die Geld­mit­tel, die sie dem Urhe­ber für seine Werke zur Ver­fü­gung stel­len wol­len, nicht mehr zubil­li­gen möch­ten. Künst­ler erhal­ten durch die Musik– und Film­in­dus­trie nur einen ver­schwin­den­den Bruch­teil des Pro­fits ver­kauf­ter Werke, ob auf phy­si­ka­li­schen Daten­trä­gern ver­kauft oder im Inter­net ange­bo­ten. Nach Mei­nung der Jun­gen PIRATEN ist es der fal­sche Schritt, an einer sol­chen über­al­ter­ten Struk­tur fest­zu­hal­ten und statt­des­sen dem Vor­bild vie­ler Künst­ler zu fol­gen, und ein auch zukünf­tig trag­fä­hi­ges Kon­zept für erfolg­rei­che wirt­schaft­li­che Ver­wer­tung ohne Ein­schrän­kung (und Kri­mi­na­li­sie­rung!) des Nut­zers zu entwickeln.

Die Andro­hung und Durch­set­zung dra­ko­ni­scher Stra­fen wie Frei­heits­ent­zug hilft dabei in kei­ner Weise bei der Lösung die­ser Pro­bleme! Des­we­gen rufen die Jun­gen PIRATEN die eta­blier­ten Par­teien, die Künst­ler und Nut­zer auf, zusam­men mit der Pira­ten­par­tei und den Jun­gen PIRATEN Lösungs­an­sätze zu ent­wi­ckeln, die für alle direkt betei­lig­ten Men­schen ver­tret­bar sind!

Weder eine Inhaf­tie­rung, der Frei­heits­ent­zug „off­line“, noch der Aus­schluss vom digi­ta­len Leben, Ler­nen, Dis­ku­tie­ren und Kom­mu­ni­zie­ren, der Frei­heits­ent­zug „online“ durch Ver­bot der Inter­net­nut­zung hel­fen effek­tiv, das gesell­schaft­li­che Phä­no­men nahezu kol­lek­ti­ver Urhe­ber– und Nut­zungs­rechts­ver­let­zun­gen zum Wohle der Gesell­schaft zu lösen. Sol­che Maß­nah­men der Straf­ver­fol­gung gefähr­den durch mas­sive Ver­let­zung der Netz­neu­tra­li­tät nicht nur das Wesen des Inter­nets an sich, son­dern beinhal­ten außer­dem, ein­mal ein­ge­führt, die imma­nente Gefahr einer noch viel stär­ker rechts­staats­wid­ri­gen Aus­wei­tung auf the­men­ver­wandte Gebiete. Die Trends aktu­el­ler Inter­net– und Jugend­po­li­tik betrach­tend, ist es bis zu einer For­de­rung nach einem Com­pu­ter und Inter­net­nut­zungs­ver­bot für Spie­ler von First-Person-Shootern (sach­fremd auch als „Kil­ler­spiele“ bezeich­net) nicht mehr weit.

Die Jun­gen PIRATEN for­dern daher dazu auf, sich klar gegen der­ar­tige Maß­nah­men im Straf­voll­zug aus­zu­spre­chen und die Vor­ha­ben der EU-Mitgliedsstaaten Frank­reich und Groß­bri­tan­nien scharf zu kri­ti­sie­ren. Der deut­sche Rechts­staat kann der­ar­tige unbe­grün­dete Ein­schrän­kun­gen der per­sön­li­chen und kol­lek­ti­ven Frei­heit nicht mit sei­ner frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung vereinbaren!

[1] Ein sol­cher Vor­gang könnte „Shar­er­blo­cking“ genannt werden.